fröhliche Kinder im Zelt
Eltern & Kind

Camping mit Kindern - Tipps und Empfehlungen

Urlaub im Hotel? Hat mich nie besonders interessiert. Ferienwohnung? Nur, wenn es nicht anders geht. Für mich und meine Familie ist Urlaub gleichbedeutend mit Zelt und Campingplatz. Eine Camping-Mom berichtet.

Ich gebe es zu, die ersten beiden Jahre mit kleinem Kind haben wir Ferienwohnungen gebucht. Morgens um vier mit einem weinenden Baby über einen dunklen Zeltplatz zu traben, war unvorstellbar.  Kurz vor dem dritten Geburtstag unseres Sohnes gab es dann die große Campingpremiere: Drei Wochen im Zelt an der französischen Atlantikküste. Und es war wunderbar! Seitdem verbringen wir alle großen Sommerurlaube im Zelt, egal ob im sonnigen Korsika oder im nieseligen Schottland. 

3 Gründe, warum Camping mit Kindern toll ist: 

  • Den ganzen Tag und gefühlt auch die Nacht draußen sein – wann hat man das als Büroarbeiter*in und Großstadtbewohner*in schon? Und wegen der frischen Luft schlafen Kinder super!
  • Das Wetter ist schlecht, der Strand doch nicht so schön? Anders als bei Hotelurlauben kann man beim Camping jederzeit weiterziehen. 
  • Camping ist kuschelig und schweißt die Familie zusammen. 

Auf Campingplätzen gibt es viel zu entdecken

Was Camping mit Kindern so entspannt macht: Rund um den Campingplatz gibt es immer viel zu entdecken. Ob das ein Bach ist, klettertaugliche Bäume, ein kleiner Spielplatz. Und alles ist direkt vor der Haustüre. Sobald die Kinder etwas größer sind, gehen sie auch gerne alleine auf Entdeckungsreise und freunden sich mit anderen Kindern an. Und die Erwachsenen? Sitzen gemütlich vor dem Zelt und können endlich mal wieder in Ruhe reden oder ein Buch lesen!

Tipp: Beim Zelten hört man alles - deshalb sollte der Platz nicht in der Nähe einer großen Gruppe oder gar einer Strandbar sein. 

Camping, Glamping oder Mobil Home  – für jeden Camping-Typ das passende Angebot

Vor dem Zelt auf dem Boden sitzen und auf einem kleinen Gaskocher Tee kochen? Nicht jedermanns Sache. Wie gut, dass es inzwischen für jeden Camping-Typ den passenden Platz gibt. Für Puristen ebenso wie für Camper, die ein bisschen Komfort mögen. Den gibt es unter der Bezeichnung „Mobile Home/Mobilheim“. Fix und fertig aufgestellte große Zelte mit Herd, Kühlschrank und anderen Annehmlichkeiten. Und unter dem Begriff „Glamping“ finden sich originelle und luxuriöse Campingplatzunterkünfte. Aber Achtung: All diese Dinge sind sehr begehrt, hier lohnt sich eine frühe Buchung. 

3 Gründe, warum Kinder Camping lieben

  • Reißverschluss auf und raus! Draußen vor dem Zelt wartet die Natur 
  • Nirgends findet man so schnell neue Freunde wie auf dem Campingplatz
  • Auf dem Campingplatz gibt’s viel zu entdecken – ganz bestimmt mehr als im Hotelzimmer

Das müsst ihr beim Camping mit Kindern mitnehmen

  • Schlafsack und Isomatte: Hier zahlt sich eine gute Qualität aus
  • Kleines Kissen: erhöht den Kuschelfaktor und sorgt für guten Schlaf
  • Stirnlampe: Unerlässlich für nächtliche Toilettengänge oder gemütliches Bilderbuchanschauen im Zelt oder Wohnmobil
  • Spielzeug: Beim Zelten bewähren sich die Klassiker wie Ball, Eimer, Schaufel – damit finden sich immer Mitspieler. 
  • Bücher und Hörpspiele 
  • Ein kleiner Rucksack für die ganzen Schätze, die sich in einem Urlaub so finden
  • Für größere Kinder ein Taschenmesser und Becherlupe
  • Gummistiefel und Regenjacke.

Buchtipp: Cool Camping – jetzt im pme-Shop bestellen

Zugegeben, es gibt auch hässliche Campingplätze. Karge Flächen in reizloser Umgebung oder Dauercamper-Wagenburgen mit Gartenzwerg und Kunststoffrasen. Wer das Besondere sucht, findet in den Campingführern „Cool Camping“ individuell geführte Campingplätze mit dem besonderen Etwas. 

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null Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Ehegatten Notvertretungsrecht
Alter & Pflege

Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Wenn ein Mensch wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage war, selbst Entscheidungen bezüglich seiner Gesundheit zu treffen, brachte das bisher oft eine böse Überraschung für die Ehe- oder Lebenspartner:innen mit sich.

Anders, als sie oft dachten, waren Lebenspartner:innen nicht automatisch berechtigt, für ihre Partnerin oder ihren Partner zu entscheiden. Das Ehegatten-Notvertretungsrecht verschafft Ehe- und Lebenspartnern die Möglichkeit, in medizinischen Notsituationen Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel zu medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen. 

In diesem Artikel erfahren Sie

  • Ab wann das Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt und welche Möglichkeiten es bietet.
  • In welchen Bereichen Ehegatten künftig in Notfällen Entscheidungen treffen können.
  • Welche Grenzen das Ehegatten-Notvertretungsrecht hat.
  • Warum eine individuelle Vorsorge weiterhin wichtig ist.

Ab wann gilt das Ehegatten-Notvertretungsrecht und was beinhaltet es?

Das „Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten“ tritt zum Januar 2023 in Kraft.

Nach dieser Regelung können sich Ehegatten in medizinischen Notsituationen auch ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge Ihres nicht entscheidungsfähigen Partners übernehmen. Allerdings gilt dieses Recht nur für maximal sechs Monate. 

Sollte sich der Zustand danach nicht gebessert haben, kann angeordnet vom Vormundschaftsgericht eine gesetzlicher Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Infrage kommen dafür meist Angehörige, ehrenamtliche oder hauptberufliche Betreuungspersonen.

In welchen Bereichen können Ehepartner:innen künftig entscheiden?

Sie können Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen treffen sowie vermögensrechtliche Entscheidungen, die damit in direktem Zusammenhang stehen (z.B. Behandlungs- und Pflegeverträge abschließen). 

Welche Grenzen hat das Ehegatten-Notvertretungsrecht?

Die neue Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf Notfälle.

So sind Ehegatten erst dann handlungsberechtigt, wenn ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit ihres Partners schriftlich bestätigt hat. Zudem gilt das Notvertretungsrecht nur in direktem Zusammenhang mit der Gesundheitssorge – nicht jedoch für Wohnangelegenheiten oder die Vermögenssorge.

Gilt das Notvertretungsrecht zwingend?

Nein, es gilt nicht, wenn es dem Willen des Erkrankten entgegensteht. Wenn dieser zuvor in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person ermächtigt oder einen anderen Willen geäußert hat, gilt es nicht.

Ebenfalls gilt es nicht bei Ehepartner:innen, die in Trennung leben. 

Was empfiehlt sich für eine umfassende Vorsorge? 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht kann in Akutsituationen eine große Erleichterung sein. Allerdings ersetzt es nicht die bewährten Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Diese sind zum einen nicht zeitlich begrenzt, zum anderen bieten sie wesentlich mehr Gestaltungsfreiraum, weil damit sehr individuelle Regelungen für die verschiedensten Bereiche möglich sind. 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht im Überblick: 5 Eckpunkte 

  • Das Notvertretungsrecht tritt zum Januar 2023 in Kraft.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner:innen können sich gegenseitig bei der Gesundheitssorge vertreten.
  • Das Vertretungsrecht gilt nur für maximal 6 Monate. 
  • Ein Arzt muss die Geschäftsunfähigkeit des Partners bestätigt haben.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden weiterhin für eine umfassende Vorsorge empfohlen.
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