zu sehen ist Coach Jürgen Griesbeck
Psyche

Glücklich alt: Wie gelingt ein erfülltes Älterwerden?

In dieser Folge von „Heiter bis stürmisch“ tauchen wir tief in das Thema „Glücklich alt werden“ ein – gemeinsam mit Jürgen Griesbeck, Coach und Aging Experte, der das Älterwerden aus ganz neuen Blickwinkeln beleuchtet. Wir hinterfragen gängige Vorstellungen, entdecken, wie sich unser Umgang mit dem Alter im Lauf der Jahre wandelt, und zeigen, wie Sie das Altern aktiv und erfüllt gestalten können.

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Im Podcast erfährst du:

  • Wie verändert sich unser Blick auf das Alter im Laufe der Jahre?
  • Gesundheit im Alter: Ressourcen, Selbstbestimmung und aktive Lebensgestaltung
  • Die Rolle von Geld für ein erfülltes Leben im Alter
  • Soziale Beziehungen: Freundschaften, Partnerschaften und neue Kontakte im Alter
  • Wege aus der Einsamkeit – wie soziale Bindungen gelingen können

Jürgen Griesbeck gibt praktische Impulse: Wie können wir auch im Alter neugierig und verbunden bleiben? Welche Rolle spielen Gesundheit, soziale Kontakte und finanzielle Sicherheit? Und wie gelingt es, aktiv und selbstbestimmt alt zu werden?

Beim pme Familienservice begleiten wir Menschen in allen Lebensphasen – auch beim Älterwerden. Wir schaffen Räume, in denen Sie sich verstanden fühlen und Unterstützung finden, um mit den Herausforderungen des Alters selbstbestimmt umzugehen. Unser Angebot ist geprägt von Empathie und professionellem Know-how – damit Sie Ihr Leben auch im Alter aktiv und erfüllt gestalten können.

Offenes Austauschforum "Gut älter werden - gemeinsam stark sein"

Jeden letzten Dienstag im Monat von 17 bis 18:30 Uhr lädt Jürgen Griesbeck, pme-Experte für Homecare-Eldercare, Sie zu einer digitalen Runde ein. Mit kurzen, praxisnahen Impulsen zu Themen rund ums Älterwerden, Unterstützung von Angehörigen sowie leben in unterschiedlichen Lebensphasen.
​​​​​​​Wir freuen uns auf Sie!

Heiter bis stürmisch - der Alltags-Podcast mit Olli Schmidt

Willkommen bei "Heiter bis stürmisch" – dem Alltags-Podcast. Himmelhoch jauchzend oder zu Tode betrübt: Das Leben hat Höhen und Tiefen. Genau darum geht es bei uns: um die alltäglichen Krisen wie Streit mit dem Partner oder der Partnerin, Erziehungsfragen, Überlastung im Job, Unsicherheiten und Angst. Wir sprechen mit Expert:innen und geben Ihnen praktische Tipps an die Hand, damit Sie besser mit Krisen und Herausforderungen umgehen können.

Unseren Podcast gibt es auf allen bekannten Podcast-Plattformen zu hören (Spotify, Apple Music, Audible etc.)! Fragen, Anregungen, Kritik, Wünsche? Schreiben Sie uns gerne an: podcast@familienservice.de

 

null Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Ehegatten Notvertretungsrecht
Alter & Pflege

Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Wenn ein Mensch wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage war, selbst Entscheidungen bezüglich seiner Gesundheit zu treffen, brachte das bisher oft eine böse Überraschung für die Ehe- oder Lebenspartner:innen mit sich.

Anders, als sie oft dachten, waren Lebenspartner:innen nicht automatisch berechtigt, für ihre Partnerin oder ihren Partner zu entscheiden. Das Ehegatten-Notvertretungsrecht verschafft Ehe- und Lebenspartnern die Möglichkeit, in medizinischen Notsituationen Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel zu medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen. 

In diesem Artikel erfahren Sie

  • Ab wann das Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt und welche Möglichkeiten es bietet.
  • In welchen Bereichen Ehegatten künftig in Notfällen Entscheidungen treffen können.
  • Welche Grenzen das Ehegatten-Notvertretungsrecht hat.
  • Warum eine individuelle Vorsorge weiterhin wichtig ist.

Ab wann gilt das Ehegatten-Notvertretungsrecht und was beinhaltet es?

Das „Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten“ tritt zum Januar 2023 in Kraft.

Nach dieser Regelung können sich Ehegatten in medizinischen Notsituationen auch ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge Ihres nicht entscheidungsfähigen Partners übernehmen. Allerdings gilt dieses Recht nur für maximal sechs Monate. 

Sollte sich der Zustand danach nicht gebessert haben, kann angeordnet vom Vormundschaftsgericht eine gesetzlicher Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Infrage kommen dafür meist Angehörige, ehrenamtliche oder hauptberufliche Betreuungspersonen.

In welchen Bereichen können Ehepartner:innen künftig entscheiden?

Sie können Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen treffen sowie vermögensrechtliche Entscheidungen, die damit in direktem Zusammenhang stehen (z.B. Behandlungs- und Pflegeverträge abschließen). 

Welche Grenzen hat das Ehegatten-Notvertretungsrecht?

Die neue Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf Notfälle.

So sind Ehegatten erst dann handlungsberechtigt, wenn ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit ihres Partners schriftlich bestätigt hat. Zudem gilt das Notvertretungsrecht nur in direktem Zusammenhang mit der Gesundheitssorge – nicht jedoch für Wohnangelegenheiten oder die Vermögenssorge.

Gilt das Notvertretungsrecht zwingend?

Nein, es gilt nicht, wenn es dem Willen des Erkrankten entgegensteht. Wenn dieser zuvor in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person ermächtigt oder einen anderen Willen geäußert hat, gilt es nicht.

Ebenfalls gilt es nicht bei Ehepartner:innen, die in Trennung leben. 

Was empfiehlt sich für eine umfassende Vorsorge? 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht kann in Akutsituationen eine große Erleichterung sein. Allerdings ersetzt es nicht die bewährten Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Diese sind zum einen nicht zeitlich begrenzt, zum anderen bieten sie wesentlich mehr Gestaltungsfreiraum, weil damit sehr individuelle Regelungen für die verschiedensten Bereiche möglich sind. 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht im Überblick: 5 Eckpunkte 

  • Das Notvertretungsrecht tritt zum Januar 2023 in Kraft.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner:innen können sich gegenseitig bei der Gesundheitssorge vertreten.
  • Das Vertretungsrecht gilt nur für maximal 6 Monate. 
  • Ein Arzt muss die Geschäftsunfähigkeit des Partners bestätigt haben.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden weiterhin für eine umfassende Vorsorge empfohlen.
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