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Veranstaltungsreihe: Wie nutze ich KI in Beruf, Alltag und Familie?

KI ist gekommen, um zu bleiben – und das im privaten wie auch im beruflichen Umfeld. In der Veranstaltungsreihe „KI & Lernen“ geben Expert:innen und Top-Speaker:innen praktische Tipps und Impulse zum Umgang mit KI im Alltag und im Arbeitsleben. 



 

Was ist das Ziel der Veranstaltungsreihe KI & Lernen?

  1. Orientierung geben: Unsere Veranstaltungen geben Klarheit, wie KI das Lernen, Arbeiten und Zusammenleben verändert und bauen Unsicherheit ab. 
  2. Verständnis fördern: Nur, wer KI versteht, kann sie bewusst einsetzen. 
  3. Chancen nutzen: Praxisnahe Beispiele zeigen, wie KI Prozesse erleichtert und neue Lern‑ und Arbeitsformen ermöglicht. 

Wie können Mitarbeitende bei der Einführung von KI begleitet werden?

Im Artikel “So gelingt der KI-Einsatz im Unternehmen” erfahren Sie, welche Rolle Führungskräfte und Personalentwicklung bei der KI-Einführung im Unternehmen spielen.

Veranstaltungsreihe KI & Lernen: Termine und Themen

21.05.26 Gesund leben mit KI: Smarter Begleiter für Ernährung & Sport

27.05.26 Fake News erkennen: Wie Eltern Kinder begleiten

23.06.26 Sprachen lernen mit ChatGPT

23.07.26 Fake News entlarven: Medienkompetenz für Erwachsene

28.07.26 Prof. Dr. Volker Busch: “Warum wir KI nicht fürchten müssen”

12.08.26 70 Jahre KI: Die faszinierende Entwicklung der KI

18.08.26 KI und Finanzen: Smarte Haushaltsplanung mit ChatGPT

27.08.26 Digital Detox: Digitale Achtsamkeit

21.09.26 Cybergrooming & Medienbildung: Aufklärung für Eltern

24.09.26 Bob Blume: Schule in Zeiten von KI

29.09.26 Smart im Alltag: KI-Tools verstehen & nutzen

Alle Veranstaltungen zu KI & Lernen

Wer kann an den Veranstaltungen "KI & Lernen" teilnehmen?

Die Vorträge richten sich an die Beschäftigten unserer Kundenunternehmen mit entsprechendem Vertrag. Sie sind noch kein:e Kund:in und haben Interesse an unseren Produkten oder Veranstaltungen? Dann melden Sie sich gerne bei Ihrem/Ihrer Geschäftskundenbetreuer:in oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular

Wie kommt KI bei pme zum Einsatz?

Beim pme Familienservice setzen wir KI dort ein, wo sie das Unternehmen weiterbringt, Kunden neue Optionen bietet, Prozesse automatisiert und den Service erweitert – zum Beispiel mit KI-Assistenten wie LUCA oder ELKI, die unseren Kund:innen rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Dabei verfolgen wir einen "Blended-Ansatz": KI ergänzt unsere Beratungsleistungen und Prozesse, ersetzt aber nie die persönliche Beziehung oder die fachliche Verantwortung.

Der pme-KI-Kodex gibt den Rahmen für sämtlichen KI-Einsatz im Unternehmen vor.
 

null Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Ehegatten Notvertretungsrecht
Alter & Pflege

Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Wenn ein Mensch wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage war, selbst Entscheidungen bezüglich seiner Gesundheit zu treffen, brachte das bisher oft eine böse Überraschung für die Ehe- oder Lebenspartner:innen mit sich.

Anders, als sie oft dachten, waren Lebenspartner:innen nicht automatisch berechtigt, für ihre Partnerin oder ihren Partner zu entscheiden. Das Ehegatten-Notvertretungsrecht verschafft Ehe- und Lebenspartnern die Möglichkeit, in medizinischen Notsituationen Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel zu medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen. 

In diesem Artikel erfahren Sie

  • Ab wann das Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt und welche Möglichkeiten es bietet.
  • In welchen Bereichen Ehegatten künftig in Notfällen Entscheidungen treffen können.
  • Welche Grenzen das Ehegatten-Notvertretungsrecht hat.
  • Warum eine individuelle Vorsorge weiterhin wichtig ist.

Ab wann gilt das Ehegatten-Notvertretungsrecht und was beinhaltet es?

Das „Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten“ tritt zum Januar 2023 in Kraft.

Nach dieser Regelung können sich Ehegatten in medizinischen Notsituationen auch ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge Ihres nicht entscheidungsfähigen Partners übernehmen. Allerdings gilt dieses Recht nur für maximal sechs Monate. 

Sollte sich der Zustand danach nicht gebessert haben, kann angeordnet vom Vormundschaftsgericht eine gesetzlicher Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Infrage kommen dafür meist Angehörige, ehrenamtliche oder hauptberufliche Betreuungspersonen.

In welchen Bereichen können Ehepartner:innen künftig entscheiden?

Sie können Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen treffen sowie vermögensrechtliche Entscheidungen, die damit in direktem Zusammenhang stehen (z.B. Behandlungs- und Pflegeverträge abschließen). 

Welche Grenzen hat das Ehegatten-Notvertretungsrecht?

Die neue Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf Notfälle.

So sind Ehegatten erst dann handlungsberechtigt, wenn ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit ihres Partners schriftlich bestätigt hat. Zudem gilt das Notvertretungsrecht nur in direktem Zusammenhang mit der Gesundheitssorge – nicht jedoch für Wohnangelegenheiten oder die Vermögenssorge.

Gilt das Notvertretungsrecht zwingend?

Nein, es gilt nicht, wenn es dem Willen des Erkrankten entgegensteht. Wenn dieser zuvor in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person ermächtigt oder einen anderen Willen geäußert hat, gilt es nicht.

Ebenfalls gilt es nicht bei Ehepartner:innen, die in Trennung leben. 

Was empfiehlt sich für eine umfassende Vorsorge? 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht kann in Akutsituationen eine große Erleichterung sein. Allerdings ersetzt es nicht die bewährten Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Diese sind zum einen nicht zeitlich begrenzt, zum anderen bieten sie wesentlich mehr Gestaltungsfreiraum, weil damit sehr individuelle Regelungen für die verschiedensten Bereiche möglich sind. 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht im Überblick: 5 Eckpunkte 

  • Das Notvertretungsrecht tritt zum Januar 2023 in Kraft.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner:innen können sich gegenseitig bei der Gesundheitssorge vertreten.
  • Das Vertretungsrecht gilt nur für maximal 6 Monate. 
  • Ein Arzt muss die Geschäftsunfähigkeit des Partners bestätigt haben.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden weiterhin für eine umfassende Vorsorge empfohlen.
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