
Neues Namensrecht: Was gilt seit Mai 2025?
Zum 1. Mai 2025 ist eine umfangreiche Reform des deutschen Namensrechts in Kraft getreten, die Ehepartner:innen und Familien deutlich mehr Flexibilität bei der Wahl eines gemeinsamen Doppelnamens ermöglicht.
Damit verbunden ist eine Neuerung im internationalen Privatrecht: Künftig richtet sich die Namensführung deutscher Staatsangehöriger in vielen Fällen nach dem Recht des Landes, in dem sie leben.
Für namensrechtliche Ereignisse wie Eheschließung oder Geburt vor dem 1. Mai 2025 gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.
Neues Namensrecht seit Mai 2025
Was besagt das neue Namensrecht bei Doppelnamen?
Seit dem 1. Mai 2025 können Eheleute in Deutschland auch einen Doppelnamen aus den Nachnamen beider Partner bestimmen. Dabei gilt:
- Der Doppelname kann mit oder ohne Bindestrich gewählt werden.
- Die Reihenfolge der beiden Namen muss für beide Partner gleich festgelegt werden.
- Es können maximal zwei bestehende Namen für den Doppelnamen genutzt werden.
Wer bereits verheiratet ist und einen gemeinsamen Ehenamen führt, kann diesen ab Mai einmalig ändern. Wer bei der Heirat bisher keinen Ehenamen bestimmt hatte, kann dies jederzeit nachholen. Ist der Name einmal festgelegt, kann er nicht mehr geändert werden.
Ein Beispiel zum neuen Namensrecht bei Doppelnamen:
Lisa Becker und Lukas Schmidt heiraten in Deutschland. Sie können ihren gemeinsamen Nachnamen nun als „Becker-Schmidt“, „Becker Schmidt“, „Schmidt-Becker“ oder „Schmidt Becker“ festlegen.
Auch künftig ist es möglich, sich für einen der beiden Namen als gemeinsamen Nachnamen zu entscheiden oder jeweils seinen bisherigen Namen zu behalten. Ebenso kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen tragen.
Was bedeutet das neue Namensrecht für Kinder?
Entscheiden sich verheiratete Eltern nun für einen Doppelnamen als Familiennamen, erhalten ihre Kinder automatisch diesen Doppelnamen.
Sind die Eltern nicht verheiratet oder haben ihren eigenen Nachnamen behalten, können ihre Kinder dennoch einen Doppelnamen annehmen. Wenn Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen festlegen, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen
Für Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren sind, ist es möglich, ihren Geburtsnamen nachträglich in einen Doppelnamen zu ändern.
Was besagt das neue Namensrecht bei geschlechtsangepassten Namensformen?
Auch geschlechtsangepasste Namensformen sind künftig möglich, sofern dies dem Namensrecht des Herkunftslandes entspricht. So kann beispielsweise aus der männlichen Namensform „Novák“ (tschechisch) für die Ehefrau die weibliche Namensform „Nováková“ werden.
Was ändert sich für deutsche Staatsangehörige im Ausland?
Ein zentrales Element der neuen Namensreform betrifft das internationale Privatrecht:
Die Namensführung deutscher Staatsangehöriger richtet sich nun grundsätzlich nach dem Recht des Staates, indem die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat – und nicht automatisch nach deutschem Recht, wie es bisher der Fall war.
So ist es in mehr Fällen möglich, die Namensführung aus ausländischen Heirats- und Geburtsurkunden zu übernehmen.
Was bedeutet das konkret?
- Heirat oder Geburt im Ausland ab dem 01. Mai 2025: Die Namensführung richtet sich automatisch nach dem dortigen Recht.
- Es ist keine doppelte Namenserklärung nötig: In vielen Fällen wird die Namenswahl im Ausland nun auch in Deutschland anerkannt – ohne separate Namenserklärung.
- Eigene Entscheidung durch eine Rechtswahlerklärung möglich: Wer deutsches Namensrecht bevorzugt, kann dies aktiv durch eine Erklärung wählen – etwa vor Ort beim Zivilstandsamt oder über die deutsche Botschaft.
Beispielhafte Situationen für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit aus dem Ausland mit Doppelnamen
Polen: Lisa Becker und Marek Kowalski leben und heiraten in Polen. Lisa wählt als ihren Nachnamen „Becker-Kowalska“. Dieser Name gilt nun automatisch auch in Deutschland, und es muss nicht wie bisher eine Namenserklärung vorgenommen werden.
Spanien: Claudia Schulze und Pedro González Vicario leben und heiraten in Spanien und behalten ihre eigenen Namen. Sie könnten nach deutschem Namensrecht einen Doppelnamen wie „Schulze-González“ oder „Vicario Schulze“ wählen.
Schweiz: Lisa Becker und Lukas Schmidt (beide Deutsche) leben in der Schweiz. Durch Rechtswahl können sie den Doppelnamen „Becker-Schmidt“ bestimmen – dieser gilt dann auch für ihre Kinder.
Was gilt laut neuem Namensrecht bei im Ausland geborenen Kindern?
Auch für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern gelten neue Regeln:
- Der Geburtsname richtet sich nach dem Recht des Geburtslandes (z. B. Schweiz, Spanien, Liechtenstein).
- Ein in der ausländischen Urkunde eingetragener Name wird in der Regel automatisch auch in Deutschland anerkannt.
- Wünschen Eltern eine andere Namensführung (z. B. Doppelnamen), können sie durch Rechtswahl deutsches Namensrecht anwenden.
Ein Beispiel zur Namensgebung bei Kindern im Ausland:
Marie Becker und Lukas Schmidt (deutsche Staatsangehörigkeit) leben in Spanien. Ihre Tochter Lena wird mit dem Namen „Lena Becker Schmidt“ ins spanische Register eingetragen. Dieser Name kann nun auch direkt in den deutschen Reisepass übernommen werden.
Tipps für Eltern und Ehepaare zum neuen Namensrecht
1. Informieren Sie sich frühzeitig: Vor Heirat oder Geburt im Ausland lohnt sich ein Gespräch mit dem Standesamt oder der deutschen Botschaft.
2. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten: Je nach Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit können Doppelnamen oder geschlechtsangepasste Formen zulässig sein – oder nicht.
3. Lassen Sie sich beraten: Der pme Familienservice begleitet Sie gern bei allen Fragen rund um Familienrecht, Elternschaft und internationale Konstellationen. Voraussetzung: Ihr Unternehmen ist Kooperationspartner des pme Familienservice mit entsprechendem Vertrag.
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